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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
SMS engineering GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma SMS engineering GmbH (im Folgenden: Verkäuferin) und dem Besteller (im Folgenden: Käufer)
gelten die folgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen ausschließlich.
2. Abweichende Geschäfts- und Lieferbedingungen des Käufers sind unverbindlich, es sei denn, die Verkäuferin hat diese ausdrücklich schriftlich anerkannt.
3. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn die Verkäuferin diese schriftlich bestätigt hat.
4. Verbraucher im Sinne der Geschäfts- und Lieferbedingungen sind natürliche Personen,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche und selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäfts- und Lieferbedingungen sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei
Vertragsschluss im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.Kunden im Sinne der folgenden Geschäfts- und Lieferbedin-
gungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsanpassung
1. Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2. Die schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Verkäuferin die Bestellung bestätigt oder mit ihrer Ausführung
begonnen hat.
§ 3 Rückgaberecht für Verbraucher 1. Wird der Vertrag mittels Fernkommunikationsmitteln geschlossen, steht dem Käufer ein Rückgaberecht zu. Das Rückgabe-recht kann nur durch schriftliches
Rücknahmeverlangen gegenüber der Verkäuferin SMS engineering GmbH, Seckendorfer Str. 6, 90556 Cadolzburg binnen einer Frist von 2 Wochen ab Ein-
gang der Ware beim Käufer oder einem von ihm benannten Dritten ausgeübt werden. Bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren beginnt die Frist am
Tag des Eingangs der ersten Teillieferung. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.Die Verkäuferin lässt die Ware dann entweder auf ihre Kosten beim Käufer abholen oder weist den Käufer an, die Ware an die Verkäuferin SMS engineering GmbH, Secken-
dorfer Str. 6, 90556 Cadolzburg auf Kosten der Verkäuferin zurückzusenden. 2. Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten, soweit die Ver-
schlechterung nicht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware durch den bestimmungs-
gemäßen Gebrauch nicht verschlechtert wird.
3. Das Rückgaberecht besteht nicht bei Sonderanfertigungen, Occasionsteilen, Gegenständen, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zuge-
schnitten oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zu einer Rücksendung geeignet sind, sowie bei Teilen, die der Käufer bereits eingebaut hatte.
§ 4 Lieferung
1. Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit wird ausdrücklich vereinbart.
2. Teillieferungen sind zulässig und können sofort in Rechnung gestellt werden.
3. Überschreitungen verbindlicher Liefertermine bzw. vereinbarter Lieferfristen um max. 2 Wochen ist zulässig, sofern dem Kunden zumutbar. 4. In Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Umstände z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Natur-
katastrophen verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Bei länger als 3 Monaten andauernder Lieferverzögerung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.Schadenersatzansprüche kann der Käufer aus den oben genannten Umständen nicht herleiten. Die Verkäuferin ist jedoch verpflichtet, den Kunden
über Verzögerungen unverzüglich zu unterrichten, soweit möglich und zumutbar.
§ 5 Gefahrübergang/Abnahme
1. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware über, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder eine sonstige mit der Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Firma.Bei Verbrauchern geht die
Gefahr auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware über.Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.
2. Kommt der Käufer seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, kann die Verkäuferin nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen berechtigten Grund für die unterbliebene Abnahme nach.Verlangt die Verkäuferin Schaden-
ersatz, so beträgt dieser 20 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Schaden ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Verkäuferin einen höheren oder der
Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
§ 6 Preis/Zahlungsbedingungen
1. Preisangaben sind freibleibend. 2. Die Preisangaben schließen Versandkosten mit ein. Es wird pro Sendung lediglich zusätzlich ein Verpackungsanteil von derzeit 6,50 EUR netto bei Unter-
nehmern (bei Verbrauchern 8,40 EUR inkl. Mwst.) berechnet. Bei einem Warenwert unter 35,-- EUR wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,-- EUR
(bei Verbrauchern zuzüglich Mehrwertsteuer) erhoben.Mehrkosten, die aufgrund einer vom Käufer gewünschten Versendung auf dem Expressweg oder ins
Ausland entstehen, sind vom Käufer zu tragen. 3. Bei einer vereinbarten oder von der Verkäuferin nicht zu vertretenden Lieferfrist von länger als 4 Monaten ist die Verkäuferin zu einer angemessenen Preis-
anpassung berechtigt, wenn sich die Einkaufspreise, Bearbeitungs- oder Transportkosten erhöht haben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des verein-
barten Preises, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.
4. Ein Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen gegen Rechnungen verschickt, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt
ohne Abzug fällig. Ansonsten hat die Zahlung ohne jeden Abzug in bar mit Bankscheck oder bankbestätigtem Scheck bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder
spätestens innerhalb 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu erfolgen.Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ange-
nommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. 5. Bei Zahlungsverzug werden gegenüber dem Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 5 % und gegenüber dem Unternehmer in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines
höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.Kommt der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug oder wird Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt, ist die Verkäuferin unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen
den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. 6. Dem Käufer steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Verkäuferin
anerkannt sind.
§ 7 Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung - bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung - sowie aller Nebenforderungen (insbesondere Kosten
und Zinsen) bleibt die Ware Eigentum der Verkäuferin. Ist der Kunde Unternehmer, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller bei Vertragsschluss
offenen Forderungen der Verkäuferin gegen den Kunden deren Eigentum. 2. So lange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zum Nachteil der Verkäuferin, Veräußerung, Versendung, Sicherungsübereignung oder ander-
weitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Verkäuferin unzulässig. Während der Dauer des Eigentums-vorbehaltes
hat der Kunde die gelieferte Ware sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Er hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte
aus dem Versicherungsvertrag auf die Verkäuferin zu übertragen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Verkäuferin die Versicherung
auf ihre Kosten abschließen und den Kunden mit den Kosten belasten. 3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten und die Ware vom Kunden heraus
verlangen sowie diese nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den vertraglich vereinbarten Preis
durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Dem Herausgabeanspruch der Verkäuferin hat der Kunde unverzüglich nachzukommen, es sei denn, ihm steht
durch den Vertrag ein begründetes Zurückbehaltungsrecht zu. Auf Verlangen des Kunden kann auf seine Kosten ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der
den Wert des zurückgenommenen Vertragsgegenstandes ermittelt. Zu diesem in Ansatz gebrachten Wert ist die Verkäuferin verpflichtet, eine Verrechnung auf die Ware vorzunehmen.Alle Kosten der Rücknahme und auch der Verwertung der Ware trägt ausschließlich der Kunde. Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sollten von einer Vertragspartei höhere oder niedrigere Kosten nachgewiesen werden, gelten diese. Auch die Kosten
werden vom Erlös der Veräußerung des Vertragsgegenstandes in Abzug gebracht. Werden gelieferte Gegenstände vor vollständiger Bezahlung vernichtet, beschädigt
oder gepfändet, so ist der Verkäuferin dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriff Dritter insbesondere im Falle der Pfändung hat der Kunde den Dritten sofort auf
den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Jede Änderung der Anschrift des Kunden während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist von ihm unverzüglich mitzuteilen.
Alle durch die Geltendmachung des Eigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 8 Gewährleistung 1. UnternehmerDie in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anschreiben, Abbildungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über
Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.Die Gewährleistungsfrist beträgt für
sämtliche Leistungen 12 Monate ab Aus- oder Ablieferung.Offensichtliche Fehler sind innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Leistung gegenüber
der Verkäuferin schriftlich anzuzeigen oder aufnehmen zu lassen. Bei Fristüberschreitung erlischt der Gewährleistungsanspruch. Nach Feststellung eines Fehlers
ist der Verkäuferin unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Unternehmer haben zu beweisen, dass der Mangel vorlag und von Ihnen rechtzeitig
festgestellt und angezeigt wurde.Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Verkäuferin durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung. Für gewähr-
leistungshalber ausgetauschte Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des ursprünglichen Vertragsgegenstandes Gewähr geleistet.Im Fall von leicht
fahrlässiger und nicht in einem Sachmangel bestehender Pflichtverletzung der Verkäuferin sowie bei geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung sind
Rücktritt und Ersatzlieferung ausgeschlossen, sofern nicht Arglist vorliegt.Setzt der Unternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 20 Tage sein
darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen 2 weiterer Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Neben Rücktritt kann
Schadenersatz wegen eines Sachmangels nicht gefordert werden.Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm,
wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf den Unterschied zwischen Preis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, es liegt Arglist
vor.Bei Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann anstelle der Leistung nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn dem Auftraggeber ein Schaden ent-
standen ist, der den Leistungspreis um 10 % übersteigt, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist der Verkäuferin vor.Die Beseitigung von
Mängeln kann verweigert werden, wenn der Unternehmer eigenen wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt, oder wenn er außerstande ist, nach Mängel-
beseitigung zu zahlen. Letzteres wird widerlegbar vermutet, wenn hinsichtlich desselben oder eines anderen Geschäfts der Vertragspartner mit mehr als
5.000,00 EUR nach mindestens 2 Mahnungen im Zahlungsverzug ist.Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien sind nur in schriftlicher
Form gültig. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften.Die Verkäuferin ist zu 2 Nachbesserungsversuchen berechtigt. Kann der Fehler nicht
beseitigt werden, kann Wandlung oder Minderung verlangt werden. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
2. VerbraucherOffensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, schriftlich anzuzeigen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anzeige. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, erlöschen die Gewährleistungs- und Nacherfüllungsansprüche
2 Monate nach der Feststellung des Mangels durch den Verbraucher, es sei denn, es liegt Arglist vor.Den Verbraucher trifft die Beweislast für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels. Wurde er durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Vertragsschluss veranlasst, trifft ihn die Beweislast auch für diese Ursache.
Die Gewährleistungsfrist beträgt, rechtzeitige Mängelanzeige vorausgesetzt, im Falle neuer Sachen 2 Jahre ab Ablieferung der Ware, im Fall gebrauchter Sachen
1 Jahr ab Ablieferung der Ware.Der Verbraucher kann bei Waren im Wert von unter 100,-- EUR zunächst nur Ersatzlieferung fordern. Bei Sachen von höherem
Wert, steht der Verkäuferin binnen angemessener Frist von 20 Werktagen zunächst ein Nacherfüllungsversuch zu. Ist der Verkäuferin die Nacherfüllung wirt-
schaftlich unzumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Verbraucher nach Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Vertragsrückabwicklung (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln
ohne Funktionsbeeinträchtigung steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu.Setzt der Verbraucher eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 2 Wochen sein
darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen 2 weiteren Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Unterbleibt die
fristgemäße Erklärung, erlischt sein Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen eines Sachmangels.Schadenersatzan-
sprüche wegen eines Mangels verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist vor oder es handelt
sich um einen Personenschaden.
§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkungen Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Verkäuferin auf den nach der Art der Ware oder sonstigen Leistung für einen
ordentlichen Kaufmann vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung gesetzlicher
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.Gegenüber Unternehmen haftet die Verkäuferin bei leicht fahrlässiger und nicht arglistiger Verletzung vertraglicher Neben-
pflichten nicht.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und wegen eines Personenschadens.
§ 10 Pflichten des Käufers 1. Soweit der Käufer die von der Verkäuferin gelieferten Teile in ein Kraftfahrzeug einbaut oder einbauen lässt, ist er dafür verantwortlich, dass alle geltenden
technischen und rechtlichen Vorschriften beachtet und notwendige Genehmigungen eingeholt werden. 2. Soweit die Verkäuferin ihrer Lieferung ein TÜV-Gutachten beifügt, hat der Kunde lediglich Anspruch auf Eintragung der Änderung im Kraftfahrzeugbrief bei
der Überwachungsstelle, die das Gutachten erstellt hat.
§ 11 Datenschutz
1. Der Verkäufer erklärt sein Einverständnis, dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten durch die Verkäuferin gespeichert und im Rahmen der
Geschäftsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. 2. Die Verkäuferin sichert zu, die Daten vertraulich zu behandeln.
§ 12 Schlußbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Leistungen aus der Geschäftsbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Betriebes der Verkäuferin.3. Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Stand November 2003
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SMS-engineering GmbH
Seckendorfer Str. 6
90556 Cadolzburg
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Peelen
eingetragen AG Fürth (Bay)
HRB 8473
Steuernummer:
218/118/70061
USt.-Id.Nr.:
DE 813.180.717
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